Sonderkündigungsrecht bei Krankenkassen
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Auch ein Wechsel ist grundsätzlich möglich und sogar vom Gesetzgeber als Regulierungsinstrument erwünscht. Prinzipiell gilt jedoch, dass ein Versicherter dann für 18 Monate an den Vertrag mit einer neuen Krankenkasse gebunden ist, wenn er innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse einen Wechsel vorgenommen hat. Read the rest of this entry »